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NIS2 & Lieferkette

NIS2-Check für kleine und mittelständische Unternehmen

Seit Dezember 2025 gelten in Deutschland neue Cybersicherheitspflichten. Wir prüfen verständlich, ob NIS2 Sie direkt oder über die Lieferkette betrifft — ohne Panikmache, mit klarem nächsten Schritt.

Was NIS2 ist

Ein EU-Sicherheitsgesetz — in Deutschland seit Dezember 2025 in Kraft.

NIS2 ist eine EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zu klaren Mindestmaßnahmen — und nimmt die Geschäftsführung direkt in die Verantwortung.

  • Rund 30.000 Unternehmen in Deutschland betroffen
  • Ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Jahresumsatz
  • Geschäftsführer haften persönlich
  • Bußgelder bis zu 10 Mio. €
Warum es auch kleine Betriebe trifft

Die Pflicht wandert über die Lieferkette weiter

Auch wenn Ihr Betrieb selbst nicht direkt unter NIS2 fällt: Betroffene Großkunden müssen ihre gesamte Lieferkette absichern — und verlangen deshalb Sicherheitsnachweise von ihren Zulieferern und Dienstleistern.

Zulieferer IT-Dienstleister Fertigung & Zulieferteile Handwerk für Industrie Logistik Wartung & Service
Das Angebot · NIS2- & Lieferketten-Check

Klarheit, ob Sie betroffen sind — und ein Nachweis, den Sie vorlegen können

  • Betroffenheitsprüfung: fällt Ihr Betrieb direkt oder über die Lieferkette unter NIS2?
  • Abgleich mit den gesetzlichen Mindestmaßnahmen
  • Schriftlicher Bericht als Nachweis für Kunden & Auftraggeber
Festpreis: 490 € netto bis 10 Arbeitsplätze · 890 € netto bis 25 Arbeitsplätze · darüber auf Anfrage. Alle Preise netto.
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Kurz-Spot · NIS2 in 17 Sekunden

Eine Mail vom Großkunden — und dann?

Kurz gezeigt: wie die NIS2-Anfrage eines Auftraggebers im Betrieb ankommt — und wie der Check daraus einen Nachweis macht.

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Der NIS2- & Lieferketten-Check ist eine praxisnahe Ersteinordnung — keine Rechtsberatung und kein förmliches Audit. Wir zeigen verständlich, wo Sie stehen und welche Schritte sinnvoll sind. Eine gute Grundlage dafür ist der IT-Sicherheits- & Netzwerkcheck.

Wissen, ob NIS2 Sie betrifft.

Fragen Sie ein Erstgespräch an — wir prüfen Ihre Betroffenheit und stimmen den Ablauf mit Ihnen ab.

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