NIS2-Check für kleine und mittelständische Unternehmen
Seit Dezember 2025 gelten in Deutschland neue Cybersicherheitspflichten. Wir prüfen verständlich, ob NIS2 Sie direkt oder über die Lieferkette betrifft — ohne Panikmache, mit klarem nächsten Schritt.
Ein EU-Sicherheitsgesetz — in Deutschland seit Dezember 2025 in Kraft.
NIS2 ist eine EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zu klaren Mindestmaßnahmen — und nimmt die Geschäftsführung direkt in die Verantwortung.
- Rund 30.000 Unternehmen in Deutschland betroffen
- Ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Jahresumsatz
- Geschäftsführer haften persönlich
- Bußgelder bis zu 10 Mio. €
Die Pflicht wandert über die Lieferkette weiter
Auch wenn Ihr Betrieb selbst nicht direkt unter NIS2 fällt: Betroffene Großkunden müssen ihre gesamte Lieferkette absichern — und verlangen deshalb Sicherheitsnachweise von ihren Zulieferern und Dienstleistern.
Klarheit, ob Sie betroffen sind — und ein Nachweis, den Sie vorlegen können
- Betroffenheitsprüfung: fällt Ihr Betrieb direkt oder über die Lieferkette unter NIS2?
- Abgleich mit den gesetzlichen Mindestmaßnahmen
- Schriftlicher Bericht als Nachweis für Kunden & Auftraggeber
Eine Mail vom Großkunden — und dann?
Kurz gezeigt: wie die NIS2-Anfrage eines Auftraggebers im Betrieb ankommt — und wie der Check daraus einen Nachweis macht.
Erstgespräch anfragenWissen, ob NIS2 Sie betrifft.
Fragen Sie ein Erstgespräch an — wir prüfen Ihre Betroffenheit und stimmen den Ablauf mit Ihnen ab.
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